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Willkommen

Unsere Website bietet Ihnen umfangreiche Informationen rund um das Thema Ergotherapie, über unsere Praxis und unser Leistungsangebot. Nutzen Sie dazu bitte die Navigation oben.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie in unseren Praxisräumen begrüßen zu dürfen oder von Ihnen zu hören.

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Unsere Leistungen

Die Ergotherapie beginnen wir mit einem ausführlichen Gespräch, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Probleme kennenzulernen. Basierend auf dieser detaillierten Eingangsdiagnostik und abgestimmt auf Ihre ärztliche Diagnose entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, welche Therapieform die besten Chancen hat, das Krankheitsbild zu verbessern oder zu heilen. Gemeinsam legen wir Ihre Therapieziele fest und entwerfen einen individuellen Therapieplan.

In der anschließenden Behandlungsphase überprüfen wir kontinuierlich, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht worden sind und passen bei Bedarf Ihre Therapie oder die Ihres Kindes an. Hierzu gehören Gespräche mit Eltern, Angehörigen, Lehrern, anderen Therapeuten und die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

Voraussetzung für den Erhalt von Ergotherapie
Möchten Sie wissen, ob die Ergotherapie die geeignete Therapieform für Sie ist, um Ihren Alltag leichter zu bewältigen? Dann sprechen Sie bitte zunächst mit dem Arzt Ihres Vertrauens. Stellt der Haus- oder Facharzt bei Ihnen sodann eine medizinische Indikation fest, füllt der Arzt die erforderliche Heilmittelverordnung für Ergotherapie mit Art und Anzahl der Behandlungen aus. Übrigens, die Ergotherapie ist im Leistungskatalog der Krankenkassen verzeichnet und somit eine Leistungshandlung der Krankenkassen, folglich werden die anfallenden Kosten von diesen übernommen. Selbstverständlich können Sie auch als Privatpatient oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Wir beraten Sie gerne erstmalig kostenlos; bitte sprechen Sie uns an!
Kinderheilkunde - Pädiatrie
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Aufmerksamkeitsdefizite
  • Hyperaktivität oder Passivität
  • Störungen des Sozialverhaltens und der emotionalen Entwicklung
  • ADS - Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom
  • Störungen der Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesreizen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Störungen der Bewegung, Gleichgewicht und Koordination
  • Teilleistungsschwächen (Dyskalkulie und Legasthenie)
  • geistige Behinderungen
  • Schwierigkeiten beim Malen, Schreiben, Basteln
  • Unklare Händigkeit (Rechts- oder Linkshänder)

Neurologie
Die Neurologie stellt einen der Hauptfachbereiche in der ergotherapeutischen Arbeit dar.

Sie befasst sich mit Schädigungen des sogenannten „Zentralen Nervensystems“, des Rückenmarks und des „peripheren Nervensystems“. Menschen mit Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Hirnverletzungen, Parkinson, oder eine Entzündung der Hirnhaut etc. können in nahezu allen Lebensbereichen Einschränkungen erfahren. Lähmungen, Sensibilitätsstörungen oder kognitive Beeinträchtigungen können ohne Hilfe und gezielte Behandlungen die Handlungsfähigkeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar unmöglich machen.

Um betroffenen Menschen zu helfen, sich in ihrer neuen Situation zurechtzufinden und eine größtmögliche Selbstständigkeit und mehr Lebensqualität zu erreichen, bedient sich die Ergotherapie fundierter Behandlungsmethoden.

Unsere Praxis ist zusätzlich spezialisiert im intensivmedizinischen und palliativen Bereich.
Das kann die Ergotherapie hier für Sie tun:
  • Anbahnung und Verbesserung physiologischer Bewegungsabläufe
  • Kräftigung der Muskulatur
  • Gangtraining
  • Gleichgewichtstraining
  • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
  • Förderung der Schreibfähigkeit
  • Schmerzbehandlung
  • Wärme- und Kälteanwendungen
  • Verbesserung der Oberflächen- und Tiefensensibilität
  • Hirnleistungstraining
  • Training von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbständigkeit
  • Unterstützung bei der Versorgung mit nötigen Hilfsmitteln
  • Schienenversorgung
Handtherapie
Die Handtherapie richtet sich auf die Verbesserung oder Wiederherstellung der Hand- Gebrauchsfähigkeit, sowohl im motorischen als auch im sensiblen Bereich. Der Verlust der Handfunktion stellt eine sehr große Problematik dar, die den Menschen in seiner Alltagsgestaltung und Handlungsfähigkeit weitestgehend einschränken kann.

Unterschiedliche Erkrankungen können hier die Ursache sein, z.B.:
Karpaltunnelsyndrom, Kontrakturen, Nervenerkrankungen, Morbus Sudeck, Zustand nach Chemotherapie, rheumatische Erkrankungen, Arthrose, Knochenbrüche und Verletzungen, Unfall- und Operationsfolgen, Amputationen und dergleichen mehr.
Das kann die Ergotherapie hier für Sie tun:
  • Mobilisation zur weitgehenden Wiederstellung der Funktionsfähigkeit der Hand
  • Manuelle Therapie
  • Sensibilitätstraining
  • Handtraining zur Förderung der Grob- und Feinmotorik
  • Handkräftigung
  • Schreibtraining
  • Übungen zur Durchführung alltagsrelevanter Greifmuster und Handlungsabläufe
  • Anleitung im Umgang mit Lagerungsschienen und Orthesen
  • Narbenbehandlung
  • Thermische Behandlung
  • Selbsthilfetraining
  • Hilfsmittelberatung
Orthopädie
Der therapeutische Schwerpunkt gilt der Behandlung von Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Mögliche Beschwerden sind vielfältig und können in allen Altersgruppen vertreten sein:

Knochen- und Gelenksverletzungen, Knochentumore, rheumatische Beschwerden, Unfallfolgen und Folgen chirurgischer Eingriffe, Abnutzungen der Wirbelsäule oder Lähmungen, um nur einige zu nennen. Ziel der Ergotherapie ist die Wiederherstellung eines adäquaten Bewegungsspielraumes und die Reduktion von Schmerzen, um eine größtmögliche Lebensqualität und u.U. die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu Erreichen.
  • Erweiterung des Bewegungsausmaßes
  • Milderung der Schmerzen
  • Kräftigung
  • Handrehabilitation
  • Gangschulung
  • Wärme- und Kälteanwendungen
  • Gelenkschutz-Unterweisungen
  • Einüben von schmerzarmen und schonenden Bewegungsabläufen
  • Erlernen von Kompensationsstrategien
  • Hilfe und Beratung bei der Versorgung mit nötigen Hilfsmitteln
  • Schulung der Hilfsmittelanwendung
  • Beratung bei der notwendigen Versorgung mit Lagerungsschienen oder Orthesen
  • Beratung bei therapeutischen Maßnahmen im häuslichen Bereich
Hausbesuche
Personen, die nicht in der Lage sind, uns in der Praxis aufzusuchen, können ergotherapeutische Behandlungen auch bei sich zu Hause, im Alten-/Pflegeheim oder in einer Tageseinrichtung wahrnehmen.

Hausbesuche müssen durch den behandelnden Arzt verordnet werden und können erst nach Terminabsprache mit uns durchgeführt werden.
Um einen größtmöglichen Therapieerfolg zu unterstützen, können Hausbesuche auch zum Kennenlernen des häuslichen Umfelds, der täglichen Aktivitäten und Anforderungen des Patienten in seinem Handlungsfeld dienen.

Kooperationspartner & Mitgliedschaften

  • HSG
  • IAP
  • DVE
  • ADHS Deutschland
  • QM

Team

Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Björn Altegoer


Ergotherapeut und Inhaber der Praxis Björn Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Miriam Baron


Ergotherapeutin der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Jana Cremer


Sekretariat & Verwaltung der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Sina Heidl


Ergotherapeutin der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Nina Thun


Ergotherapeutin B.Sc. der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Katrin Mangold


Ergotherapeutin der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Nina Treichel


Ergotherapeutin der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Momo


Therapiehund in Ausbildung
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Wir suchen dich!


Ergotherapeut/in (w/m/d)

Aktuelles

Blick auf Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen
Zum Tag der Menschen mit Behinderung

Ergotherapeut:innen nutzen KONTakt, um bei Menschen mit sprachlichen Einschränkungen Missverständnisse zu vermeiden und die Inklusion zu fördern Neurologische Erkrankungen, Unfälle, Sauerstoffmangel bei der Geburt oder eine angeborene Gehörlosigkeit können sprachliche und kommunikative Beeinträchtigungen verursachen. „Es ist durch Studien belegt, dass Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen nachweislich häufiger von Fehlbehandlungen und anderen, vermeidbaren Schwierigkeiten betroffen sind als Menschen, die sich klar artikulieren können“, verdeutlicht Professorin Hilke Hansen die schwerwiegenden Folgen einer mangelnden Kommunikation zwischen Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen und Ärzt:innen, Therapeut:innen, Pflegenden und anderen Personen. Gemeinsam mit angehenden Ergotherapeut:innen, weiteren Studierenden und Betroffenen hat die Logopädin das Programm KONTakt ausgearbeitet. Dank einer Förderung durch das niedersächsische Wissenschaftsministerium für innovative Lehre entstand ein open-source Instrument mit Informationen und Materialien wie Lernvideos, die frei zugänglich sind.

Die Zahl der Betroffenen in Deutschland ist nicht bekannt; Rückschlüsse aus Erhebungen anderer Länder wie Australien und Finnland legen nahe, dass in Deutschland zwischen einer und vier Millionen Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen leben. „Das sind wirklich viele Menschen, von denen wir hier sprechen“, betont Hilke Hansen und ergänzt: „Es kann jeden treffen, beispielsweise nach einem Schlaganfall, mit Parkinson, ALS oder auch durch einen Unfall mit Schädelhirntrauma“. Anna Beck, eine der betroffenen Mitwirkenden bei KONTakt, wünscht sich auch daher mehr Verständnis für ihre Situation: „Ich möchte so behandelt werden, wie es sich jede und jeder für sich selbst wünscht, sollte er oder sie jemals die Fähigkeit zum Sprechen oder zur Sprache verlieren; und das kann leichter passieren, als man denkt“.

Das nagt am Selbstbewusstsein von Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen Es ist bislang üblich, dass Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen oft gebeten werden, mit einer Begleitperson in die Arztpraxis, die Therapie und zu anderen Terminen zu kommen. „Dort wird meist über meinen Kopf hinweg nur mit der Begleitperson gesprochen, ich bin anwesend und doch unsichtbar, es kommt zu Missverständnissen, weil ich nicht für mich selbst stehen darf und alles unter Zeitdruck besprochen wird“, legt Anna Beck dar, wie verunsichert und machtlos sie sich in solchen Momenten fühlt. Hinzu kommt, dass auch die Begleitperson – oft sind es Angehörige – gar nicht angemessen vermitteln kann, welche Art von Beschwerden, Schmerzen oder sonstigen Anliegen der Mensch mit einer kommunikativen Beeinträchtigung hat. Niemand kann in einen anderen hineinfühlen, hineinhören. Ganz zu schweigen von dem Frust und der Traurigkeit, die es auslöst, wird über einen hinweg entschieden, ohne sich (verbal) zur Wehr setzen zu können. Wenn beide Seiten es wollen, so die Erfahrung von Menschen mit einer kommunikativen Beeinträchtigung, kann es sehr wohl gelingen, miteinander zu kommunizieren. Und da ist jedes zusätzliche Mittel geeignet: Schreiben, Bildtafeln, Gestik, Mimik und die gesamte Bandbreite der nonverbalen Kommunikation können helfen, sich deutlicher zu verständigen.

Fragen, fragen, fragen: so führt ein Gespräch mit Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen zum Ziel Dem wollte die Dozentin Hilke Hansen gemeinsam mit den Studierenden eines additiven Studiengangs aus Ergotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen und Logopäd:innen etwas entgegensetzen: Sie haben gemeinsam mit Betroffenen das Trainingsprogramm KONTakt erarbeitet. Der Name KONTakt ist ein Akronym, also das Kürzel für die fünf Bausteine des Programms und in diesem Fall funktioniert der Name sogar als Eselsbrücke. „Maßgeblich ist, wie schon gesagt, dass beide Seiten die Kommunikation auf direktem Weg, also ohne das Zwischenschalten einer weiteren Person, wollen“, bestätigen Beck und Hansen, dass die eigene Haltung und Einstellung darüber entscheiden, wie das Miteinander verläuft. Der erste Baustein von KONTakt, „K“, steht für „Kennenlernen“. Das bedeutet, sich Gedanken zu machen, welche Auswirkungen die Erkrankung auf die Kommunikation des betroffenen Menschen hat. Versteht die Person alles, was ich sage? Falls ja, ist es selbstverständlich und respektvoll, genauso zu sprechen wie immer. Ist hingegen das Verständnis oder das Hören beeinträchtigt, hilft es, langsamer oder in leichter Sprache zu kommunizieren. Auch wichtig: Benutzt der Mensch mit kommunikativen Beeinträchtigungen Hilfsmittel? „Ein adäquater Ansatz ist generell, den- oder diejenige selbst zu fragen“, empfiehlt Hilke Hansen, diesen Aspekt des klientenzentrierten Arbeitens von Ergotherapeut:innen zu übernehmen. Fragen wie „Ist es möglich, dass...“ oder „Wie passt es für Sie“ schaffen gute Voraussetzungen, um die individuellen Bedürfnisse und Wünsche Betroffener zu erfahren und zu beherzigen und auch dadurch eine gute Kommunikation zu unterstützen. Anna Beck bestätigt das: „Wenn mein Gegenüber mich nicht versteht, nicht nachfragt, sondern sogar denkt, ich sei kognitiv beeinträchtigt, weil ich eine kommunikative Beeinträchtigung habe, habe ich gleich zwei Probleme: ich muss mich noch mehr bemühen, gut zu artikulieren und außerdem muss ich beweisen, dass ich nicht geistig eingeschränkt bin“. Hansen bescheinigt das: „Es ist weit verbreitet, sprachliche Handicaps mit verminderten kognitiven Fähigkeiten gleichzusetzen. Das stimmt jedoch in den wenigsten Fällen und wer das tut, kränkt diese Menschen, tut ihnen unrecht“.

Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen im eigenen Tempo und ausreden lassen Der zweite Baustein, „O“, geht auf die Optionen der Kommunikation wie Hilfsmittel & Co. ein. „N“ bedeutet: Nachhaken, ob das Gegenüber alles verstanden hat, zusammenfassen, was man selbst verstanden hat, und – das Wichtigste: ehrlich zu sein, zu sagen, wenn etwas nicht verstanden wurde, wiederholen lassen und sich die Zeit nehmen, um einen Konsens zu erzielen. Die eigene Unsicherheit hat hier nichts verloren. Was auf den ersten Blick „teuer“ im Sinne von Zeitaufwand und Kosten verursachend erscheinen mag, ist es jedoch nicht. Denn rechnet man in die Zukunft, kommen Behandlungsfehler, die aus misslungener Kommunikation resultieren, die Versorgungsträger und letztendlich die Gesellschaft und jeden Einzelnen teurer zu stehen. Ganz abgesehen von den vermeidbaren, dadurch zusätzlich entstehenden körperlichen und seelischen Problemen und Gefühlsverletzungen, die Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen dadurch zugefügt werden. Diesen Aspekt beleuchtet im Übrigen der letzte Teil des Programms, „Takt“. Takt hat mehrere Bedeutungen, außer um Tempo und Rhythmus geht es hier auch „Taktgefühl“. Respekt und einfühlsames Verhalten sollten die Grundeinstellung derjenigen sein, die das Programm in ihren Arbeits- und hoffentlich auch privaten Alltag integrieren.

Evaluation, Seminare und Materialien für eine bessere Kommunikation Eine Evaluation, also Auswertung, hat unter anderem gezeigt, wie KONTakt die Arbeit von Ergotherapeut:innen verändert. Es gibt unter anderem Aussagen zum Selbstwirksamkeitsgefühl bei den behandelnden Ergotherapeut:innen: Einer solchen Aufgabe gewachsen zu sein und mit Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen tatsächlich viel zielgerichteter und erfolgreicher arbeiten zu können, stärkt das Selbstwirksamkeitsgefühl. „Die Rückmeldungen waren eindeutig: Je besser der Austausch gelingt, desto mehr öffnen sich die Betroffenen, desto besser sind der Therapieerfolg und damit die eigene Arbeit“, fasst Hilke Hansen zusammen. Die Zufriedenheit von Ergotherapeut:innen und Klient:innen spornt sie weiter an: Sie plant derzeit ein Seminar mit Anna Beck als Co-Referentin; weitere Ideen sind gerade am Entstehen, um das Programm KONTakt weiter zu verbreiten.

09.12.2024 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

AE: Das „vergessene Knie“ ist das Ziel
Gelenkstellung und Bänderspannung spielen eine zentrale Rolle

Schmerzfreie Bewegung ist das Ziel des Kniegelenkersatzes: Patientinnen und Patienten sollen fast vergessen, dass sie eine Prothese tragen. Hinsichtlich der Haltbarkeit der verwendeten Prothesenmaterialien in Verbindung mit minimalinvasiven OP-Techniken scheint heute ein Optimum erreicht zu sein. Dennoch sind etwa 15 Prozent der Operierten mit ihrer Knieprothese nicht ganz zufrieden, obwohl meist keine fassbaren Mängel wie Infektionen oder Implantatversagen vorliegen. Deshalb rückt die Einstellung der optimalen Biomechanik des Ersatzgelenks, das sogenannte Alignment, in den Fokus. Menschen können nach einer OP empfindlich auf Veränderungen der Ausrichtung ihres Bewegungsapparates reagieren, etwa mit Spannungsgefühlen, Bewegungseinschränkungen und Schmerzen. Wissenschaftlich geprüfte und konsentierte Empfehlungen für das Alignment in der Knieendoprothetik gibt es bisher jedoch nicht. Inwiefern der Einsatz von Roboter-gestützten Implantationen mit ihren präzisen Planungsmöglichkeiten und 0,5-Grad-genauer Ausführung bei der Verbesserung der Ergebnisse in der Knieendoprothetik rund um das Alignment diese Lücke füllen könnten, diskutieren Experten der AE - Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. auf einer Online-Pressekonferenz am 3.12.2024 im Vorfeld der 26. Jahrestagung der AE vom 5. bis 6. 12. 2024 in Dresden.

Warum es noch keinen Konsens zum idealen Alignment gibt

Das Knie ist ein komplexes Gelenk. Zudem ist es bei jedem Menschen etwas anders gebaut. „Ganz gerade Beine sind selten, leichte X- und O-Beine und andere Achsabweichungen dagegen häufig“, sagt Professor Dr. med. Robert Hube, Präsident der AE und Leitender Arzt an der Orthopädischen Chirurgie München (OCM). „Das macht die Implantation eines Kunstgelenks so diffizil und erfordert individuelle Fall-zu-Fall-Entscheidungen“, erläutert Hube.

Personalisierte Biomechanik statt Standardlösungen sind der Schlüssel zu Patientenzufriedenheit
Fehlstellungen können zu vorzeitigem Gelenkverschleiß führen. Die ursprüngliche Idee des künstlichen Kniegelenkersatzes war es daher, im Rahmen der Implantation auch die Beinachse möglichst zu begradigen. Doch die damit verbundene Veränderung der Gelenkstellung hat Auswirkungen auf die Biomechanik und die Bandspannung des Bewegungsapparates. Und es wird immer deutlicher: Das kann sich in einem veränderten Bewegungsgefühl äußern – und das nicht nur im Kniebereich. „Für das Wohlbefinden spielt es eine große Rolle, ob die Gelenkachsen und die Bandspannung gefühlt stimmen“, sagt Hube. „Vielleicht ist das auch der Grund, warum ein Teil der Patientinnen und Patienten mit einer Knieprothese nicht ganz zufrieden ist“, so der Orthopäde und Unfallchirurg weiter.

„Das Problem ist, dass es noch keinen durch wissenschaftliche Studien belegten Konsens über die beste Ausrichtung gibt“, sagt Professor Dr. med. Georgi Wassilew, Generalsekretär der AE und Direktor der Klinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie am Universitätsklinikum Greifswald. „Bei der Implantation zählt daher bisher die Erfahrung aus Hunderten oder Tausenden von Implantationen.“

Datenschätze aus der Robotik als Grundlage für Implantations-Empfehlungen

Hier kommt die roboterassistierte Chirurgie ins Spiel: „Das quasi skalierbare, übertragbare Wissen über die Gesetzmäßigkeiten einer optimalen Ausrichtung könnte durch die Auswertung der Aufzeichnungen gewonnen werden, die bei roboterassistierten Implantationen mitlaufen“, sagt Wassilew. Denn die vom Operateur dem OP-Roboter vorgegebenen Knochensägeschnitte zur Menge des abgetragenen Knochens, der Implantatausrichtung sowie die Messung und Einstellung der Bänderspannung werden millimetergenau exakt ausgeführt. „Mit dem so gesammelten Datenschatz aus Tausenden von Operationen weltweit lassen sich die Auswirkungen der vorgenommenen Schritte besser nachvollziehen und darauf aufbauend allgemeingültige Empfehlungen für die bestmögliche Ausrichtung für jede individuelle Knie-Situation erarbeiten“, sagt Wassilew.

Bislang zeigen klinische Studien im Durchschnitt keine besseren Ergebnisse bei roboterassistierten Operationen im Vergleich zu konventionell durchgeführten Implantationen. „Mit verlässlichen Alignment-Daten für alle Operierenden in Verbindung mit einer präzisen und reproduzierbaren robotischen Ausführung könnte sich das jedoch ändern“, wagen die AE-Experten einen Blick in die Zukunft. Schon heute zeigen einzelne Kliniken hervorragende Ergebnisse bei roboterassistierten Operationen.

Fünf Tipps für eine schnelle Erholung nach Knieverletzungen
Fünf Tipps für eine schnelle Erholung nach Knieverletzungen

Knieverletzungen können für professionelle Sportler mitunter das endgültige Aus für den Profisport bedeuten. Der Torhüter Marc-André ter Stegen zeigt, welche Folgen solche Verletzungen mit sich bringen. Auch für Sportbegeisterte, die im Freizeitsport aktiv sind und sich im Training oder bei Wettkämpfen am Knie verletzt haben, birgt dies erhebliche Ausfallrisiken.

Um sich möglichst schnell und effektiv zu regenerieren und den Heilungsprozess zu fördern, gibt es jedoch sinnvolle Ansätze. Erholung, Physiotherapie sowie Übungen für den Aufbau der Muskulatur sind hierbei die wichtigsten Faktoren. Sie unterstützen die Genesung und helfen dabei, wieder ganz fit zu werden. Der folgende Beitrag zeigt fünf Maßnahmen auf, mit denen Betroffene nach einer Verletzung der Knie wieder zu alter Leistungsstärke finden können.

Zeitnah den Facharzt aufsuchen

Während Profisportler bei Verletzungen sofort eine optimale medizinische Versorgung erhalten, müssen Freizeitsportler in solchen Fällen selbst handeln. Häufig warten Menschen, bis sie zum Arzt gehen. Je länger es bis zur Einleitung passender Therapien dauert, desto mehr schadet dies der Heilung. Daher gilt: Auch Hobbysportler sollten sich bei einer Verletzung sofort um einen Arzttermin bemühen, idealerweise einen Sportmediziner. Dieser ist in der Lage, Diagnostik und geeignete Maßnahmen zur Behandlung schnell einzuleiten.

Die Vorteile eines gezielten Muskeltrainings

Entscheidend für die Regeneration nach einer Verletzung ist es, möglichst gezielt Muskeln aufzubauen. Bei Verletzungen geht die Fähigkeit, Muskeln im verletzten Bereich gezielt anzusteuern, verloren. Mithilfe eines sogenannten Biofeedbacks kann diesem Umstand entgegengewirkt werden. Durch die Verkabelung des Muskels wird für den Betroffenen erkennbar, was im Muskel gerade passiert und er kann diesen bewusst anspannen, um ihn zu trainieren. In welchem Ausmaß dies passieren darf, hängt von der Verletzung ab. Bei Knieverletzungen stellt man das Bein erst einmal ruhig und verhindert die Beugung oder Streckung, bevor es vorsichtig wieder bewegt werden darf. Schonung des verletzten Bereichs

Auch wenn ein verletzter Beinbereich geschont werden soll, ist es wichtig, den Körper weiter zu trainieren. Findet überhaupt keine Bewegung statt, werden auch andere Muskelpartien abgebaut. Dies ist kontraproduktiv und verhindert, dass der Patient wieder voll leistungsfähig wird. Daher gilt es, die nicht verletzten Bereiche ganz normal zu nutzen. Nur das verletzte Knie muss vor Belastungen geschützt werden, bis der Arzt eine Bewegung wieder erlaubt.

Mit der richtigen Ernährung die Genesung fördern

Auch die Ernährung hat bei der Regeneration eine zentrale Bedeutung. Wer regelmäßig Sport treibt, benötigt mehr Kalorien. Dies fällt jedoch während einer Verletzungsphase weg, da Patienten weniger oder gar nicht trainieren. In Folge wird Fett aufgebaut und die Muskelmasse sinkt. Eine Bioimpedanz-Messung zeigt den Anteil von Muskeln und Fett im Körper an. Verletzte führen sie am besten am Anfang und immer wieder während der Verletzungsphase durch und passen ihre Kalorienzufuhr entsprechend an.

Zusätzliche unterstützende Maßnahmen nutzen

Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Möglichkeiten, um die Heilung nach einer Knieverletzung zu unterstützen. Ratsam ist es zum Beispiel, Nährstoffe, die den Stoffwechsel anregen, verstärkt einzunehmen. Das sind beispielsweise die Vitamine C und D oder Omega-3-Fettsäuren. Auch Magnetfeld- oder Stoßwellentherapien fördern Prozesse des Stoffwechsels. In einigen Fällen hat sich die Plasmatherapie bewährt. Hierbei injiziert man Blutplasma in das verletzte Gewebe und unterstützt so die Regeneration des Körpers. Meist sind solche Maßnahmen allerdings Privatleistungen, die Patienten selbst zahlen müssen. In jedem Fall ist es jedoch für die Heilung wichtig, möglichst schnell tätig zu werden und Behandlungen zeitnah einzuleiten.

Treppensteigen als Chance
Rückenfreundliche Hilfsmittel für ein aktives Leben im Alter

Bewegung ist gesund – und eines der effektivsten Anti-Aging-Mittel. Das gilt auch und ganz besonders im höheren Lebensalter. „Wer aufhört, sich zu bewegen, erhöht durch Muskelabbau sein Sturzrisiko und riskiert seine Unabhängigkeit“, warnt Ulrich Kuhnt, Sportwissenschaftler und Leiter der Rückenschule Hannover anlässlich des Internationalen Tags der älteren Menschen am 1. Oktober. Als Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. lenkt er den Fokus auf das oft unterschätzte Potenzial von Treppensteighilfen und Rollatoren, um die Mobilität im höheren Lebensalter zu erhalten. Doch längst nicht alle Hilfsmittel sind empfehlenswert. Die AGR prüft und zertifiziert besonders rückenfreundliche Produkte mit dem AGR-Gütesiegel.

Im Alter werden Stürze häufiger – oft mit schwerwiegenderen Folgen als bei jüngeren Menschen. Statistiken zeigen, dass etwa 30 Prozent der Menschen über 65 Jahre, die zu Hause leben, mindestens einmal im Jahr stürzen. In Pflegeeinrichtungen steigt diese Zahl sogar auf 50 Prozent. Gesundheitliche Probleme wie Sehschwäche, Muskelschwäche oder Schwindel, erhöhen das Risiko ebenso wie Hindernisse und Stolperfallen in der Wohnung.

Dennoch bedeutet das nicht, dass ältere Menschen sich aus Angst vor Verletzungen weniger bewegen sollten. „Gerade im Alter ist es wichtig, die Muskulatur zu stärken und die Koordination zu trainieren. Das steigert nicht nur die körperliche, sondern auch die mentale Fitness“, betont Sportwissenschaftler Kuhnt. Bewegung und Gleichgewichtsübungen sind entscheidend, um die Mobilität zu erhalten und Rückenschmerzen vorzubeugen. Studien zeigen, dass etwa 40 bis 70 Prozent der über 65-Jährigen regelmäßig Schmerzen im Rücken haben.

Gehen und Treppensteigen als Training

Wer sich beim Gehen unsicher fühlt, kann auf Hilfsmittel wie Rollatoren oder Treppensteighilfen zurückgreifen. Sie sind besonders hilfreich bei Gleichgewichtsproblemen, Muskelschwäche oder Schmerzen. „Muskeln und Gelenke sollen durch Hilfsmittel nicht geschont, sondern individuell angemessen belastet werden“, rät Rückenexperte Ulrich Kuhnt. Die Gehhilfe ermöglicht es, längere Strecken zurückzulegen, einen Spaziergang oder Besorgungen zu machen und bei Bedarf Pausen einzulegen. „Auch Treppensteigen ist ein hervorragendes Training für den gesamten Körper“, betont Kuhnt. „Mit Treppensteighilfen können Senioren diese alltägliche Herausforderung sicher und selbstständig meistern und – anders als beim Treppenlift – gleichzeitig ihre Muskeln stärken.“ Hebel, Bügel oder Gurtsysteme erleichtern das Hinauf- und Hinabgehen, indem sie die Belastung reduzieren und sicheren Halt geben.

Rückenfreundliche Hilfsmittel mit AGR-Gütesiegel

Doch nicht jedes Hilfsmittel ist auch wirklich rückenfreundlich. Die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. zertifiziert nach umfassender Prüfung durch eine unabhängige Fachkommission besonders rückenfreundliche Produkte. Das AGR-Gütesiegel unterstützt ältere Menschen sowie deren Angehörige und Pflegekräfte bei der Auswahl passender Hilfsmittel.

„Ein Rollator sollte leicht sein, über ergonomische Griffe verfügen und sich einfach zusammenklappen lassen“, erklärt Kuhnt. Große Räder und starke Bremsen bieten Stabilität auf unebenem Gelände. Zusätzliche Funktionen wie Körbe erleichtern den Transport von Einkäufen und Gepäck. AGR-zertifizierte Treppensteighilfen müssen unter anderem an die Körpergröße anpassbar sein sowie über ergonomisch geformte Griffe verfügen. Zudem sollten Benutzer den Griff leicht lösen und feststellen können.

Fit und mobil bleiben – ein ganzheitlicher Ansatz

Neben der Nutzung von Hilfsmitteln empfiehlt Ulrich Kuhnt regelmäßige Übungen zur Kräftigung der Muskulatur und Verbesserung der Koordination und des Gleichgewichts. „Das Zähneputzen im Einbeinstand oder das Schnüren der Schuhe im Stehen sind einfache, aber effektive Übungen, die in den Alltag integriert werden können“, rät er. „Jede Bewegung zählt und trägt dazu bei, mobil zu bleiben, das Sturzrisiko zu minimieren und die Lebensqualität zu steigern.“

Zusätzlich zu den körperlichen Übungen sollten Senioren ihre Wohnumgebung barrierefrei und sicher gestalten. Die AGR empfiehlt, auf Stolperfallen zu achten und das Zuhause durch entsprechende Hilfsmittel anzupassen.

Die AGR bietet auf ihrer Webseite umfassende Informationen zu rückengerechten therapeutischen Hilfsmitteln und Tipps zur Erhaltung der Mobilität im Alter: www.agr-ev.de/therapie-und-pflege

Kontakt

Björn Altegoer
Praxis für Ergotherapie
Kaiserstraße 113-119
58300 Wetter (Ruhr)
Telefon: 02335/6 84 48 88
Fax: 02335/97 06 53
E-Mail: praxis-altegoer@ergotherapie-wetter.de

Unsere Praxis ist barrierefrei

Öffentliche Verkehrsmittel:
1. Wetter HBf: RE, SB, Abellio (5 min. Fußweg, entfernt)
2. Bus: 553 / 555 / 595 (Haltestelle Stadtsaal, Wetter (Ruhr))
Bus: 553 / 555/ 585 / 591 / 592 / 593 / Bürgerbus (Haltestelle Kaiserstraße, Wetter (Ruhr))

Hier geht es zum Lageplan.

Parkgelegenheit:
· Direkt an der Praxis (am Kreisverkehr)
· Öffentlicher Parkplatz am Stadtsaal Wetter
Alle Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.


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Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer
In der Praxisgemeinschaft Altegoer & Mahlich GbR

Gesellschafter: Björn Altegoer & Gerhard Mahlich

Kaiserstraße 113-119
58300 Wetter (Ruhr)
Telefon: 02335/6 84 48 88
Fax: 02335/97 06 53
E-Mail: praxis-altegoer@ergotherapie-wetter.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
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      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

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    3. Rechtsgrundlage

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  2. Vertragsdurchführung

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      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Leitung: Björn Altegoer


Gesellschafter: Björn Altegoer & Gerhard Mahlich


Telefon: 02335/6 84 48 88
Fax: 02335/97 06 53
E-Mail: praxis-altegoer@ergotherapie-wetter.de

Berufsbezeichnung: Ergotherapeut verliehen in Deutschland

Steuer-Nr.: 348/5001/3834


Aufsichtsbehörde:
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Hauptstr. 92
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