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Willkommen

Unsere Website bietet Ihnen umfangreiche Informationen rund um das Thema Ergotherapie, über unsere Praxis und unser Leistungsangebot. Nutzen Sie dazu bitte die Navigation oben.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie in unseren Praxisräumen begrüßen zu dürfen oder von Ihnen zu hören.

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Unsere Leistungen

Die Ergotherapie beginnen wir mit einem ausführlichen Gespräch, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Probleme kennenzulernen. Basierend auf dieser detaillierten Eingangsdiagnostik und abgestimmt auf Ihre ärztliche Diagnose entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, welche Therapieform die besten Chancen hat, das Krankheitsbild zu verbessern oder zu heilen. Gemeinsam legen wir Ihre Therapieziele fest und entwerfen einen individuellen Therapieplan.

In der anschließenden Behandlungsphase überprüfen wir kontinuierlich, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht worden sind und passen bei Bedarf Ihre Therapie oder die Ihres Kindes an. Hierzu gehören Gespräche mit Eltern, Angehörigen, Lehrern, anderen Therapeuten und die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

Voraussetzung für den Erhalt von Ergotherapie
Möchten Sie wissen, ob die Ergotherapie die geeignete Therapieform für Sie ist, um Ihren Alltag leichter zu bewältigen? Dann sprechen Sie bitte zunächst mit dem Arzt Ihres Vertrauens. Stellt der Haus- oder Facharzt bei Ihnen sodann eine medizinische Indikation fest, füllt der Arzt die erforderliche Heilmittelverordnung für Ergotherapie mit Art und Anzahl der Behandlungen aus. Übrigens, die Ergotherapie ist im Leistungskatalog der Krankenkassen verzeichnet und somit eine Leistungshandlung der Krankenkassen, folglich werden die anfallenden Kosten von diesen übernommen. Selbstverständlich können Sie auch als Privatpatient oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Wir beraten Sie gerne erstmalig kostenlos; bitte sprechen Sie uns an!
Kinderheilkunde - Pädiatrie
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Aufmerksamkeitsdefizite
  • Hyperaktivität oder Passivität
  • Störungen des Sozialverhaltens und der emotionalen Entwicklung
  • ADS - Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom
  • Störungen der Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesreizen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Störungen der Bewegung, Gleichgewicht und Koordination
  • Teilleistungsschwächen (Dyskalkulie und Legasthenie)
  • geistige Behinderungen
  • Schwierigkeiten beim Malen, Schreiben, Basteln
  • Unklare Händigkeit (Rechts- oder Linkshänder)

Neurologie
Die Neurologie stellt einen der Hauptfachbereiche in der ergotherapeutischen Arbeit dar.

Sie befasst sich mit Schädigungen des sogenannten „Zentralen Nervensystems“, des Rückenmarks und des „peripheren Nervensystems“. Menschen mit Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Hirnverletzungen, Parkinson, oder eine Entzündung der Hirnhaut etc. können in nahezu allen Lebensbereichen Einschränkungen erfahren. Lähmungen, Sensibilitätsstörungen oder kognitive Beeinträchtigungen können ohne Hilfe und gezielte Behandlungen die Handlungsfähigkeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar unmöglich machen.

Um betroffenen Menschen zu helfen, sich in ihrer neuen Situation zurechtzufinden und eine größtmögliche Selbstständigkeit und mehr Lebensqualität zu erreichen, bedient sich die Ergotherapie fundierter Behandlungsmethoden.

Unsere Praxis ist zusätzlich spezialisiert im intensivmedizinischen und palliativen Bereich.
Das kann die Ergotherapie hier für Sie tun:
  • Anbahnung und Verbesserung physiologischer Bewegungsabläufe
  • Kräftigung der Muskulatur
  • Gangtraining
  • Gleichgewichtstraining
  • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
  • Förderung der Schreibfähigkeit
  • Schmerzbehandlung
  • Wärme- und Kälteanwendungen
  • Verbesserung der Oberflächen- und Tiefensensibilität
  • Hirnleistungstraining
  • Training von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbständigkeit
  • Unterstützung bei der Versorgung mit nötigen Hilfsmitteln
  • Schienenversorgung
Handtherapie
Die Handtherapie richtet sich auf die Verbesserung oder Wiederherstellung der Hand- Gebrauchsfähigkeit, sowohl im motorischen als auch im sensiblen Bereich. Der Verlust der Handfunktion stellt eine sehr große Problematik dar, die den Menschen in seiner Alltagsgestaltung und Handlungsfähigkeit weitestgehend einschränken kann.

Unterschiedliche Erkrankungen können hier die Ursache sein, z.B.:
Karpaltunnelsyndrom, Kontrakturen, Nervenerkrankungen, Morbus Sudeck, Zustand nach Chemotherapie, rheumatische Erkrankungen, Arthrose, Knochenbrüche und Verletzungen, Unfall- und Operationsfolgen, Amputationen und dergleichen mehr.
Das kann die Ergotherapie hier für Sie tun:
  • Mobilisation zur weitgehenden Wiederstellung der Funktionsfähigkeit der Hand
  • Manuelle Therapie
  • Sensibilitätstraining
  • Handtraining zur Förderung der Grob- und Feinmotorik
  • Handkräftigung
  • Schreibtraining
  • Übungen zur Durchführung alltagsrelevanter Greifmuster und Handlungsabläufe
  • Anleitung im Umgang mit Lagerungsschienen und Orthesen
  • Narbenbehandlung
  • Thermische Behandlung
  • Selbsthilfetraining
  • Hilfsmittelberatung
Orthopädie
Der therapeutische Schwerpunkt gilt der Behandlung von Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Mögliche Beschwerden sind vielfältig und können in allen Altersgruppen vertreten sein:

Knochen- und Gelenksverletzungen, Knochentumore, rheumatische Beschwerden, Unfallfolgen und Folgen chirurgischer Eingriffe, Abnutzungen der Wirbelsäule oder Lähmungen, um nur einige zu nennen. Ziel der Ergotherapie ist die Wiederherstellung eines adäquaten Bewegungsspielraumes und die Reduktion von Schmerzen, um eine größtmögliche Lebensqualität und u.U. die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu Erreichen.
  • Erweiterung des Bewegungsausmaßes
  • Milderung der Schmerzen
  • Kräftigung
  • Handrehabilitation
  • Gangschulung
  • Wärme- und Kälteanwendungen
  • Gelenkschutz-Unterweisungen
  • Einüben von schmerzarmen und schonenden Bewegungsabläufen
  • Erlernen von Kompensationsstrategien
  • Hilfe und Beratung bei der Versorgung mit nötigen Hilfsmitteln
  • Schulung der Hilfsmittelanwendung
  • Beratung bei der notwendigen Versorgung mit Lagerungsschienen oder Orthesen
  • Beratung bei therapeutischen Maßnahmen im häuslichen Bereich
Hausbesuche
Personen, die nicht in der Lage sind, uns in der Praxis aufzusuchen, können ergotherapeutische Behandlungen auch bei sich zu Hause, im Alten-/Pflegeheim oder in einer Tageseinrichtung wahrnehmen.

Hausbesuche müssen durch den behandelnden Arzt verordnet werden und können erst nach Terminabsprache mit uns durchgeführt werden.
Um einen größtmöglichen Therapieerfolg zu unterstützen, können Hausbesuche auch zum Kennenlernen des häuslichen Umfelds, der täglichen Aktivitäten und Anforderungen des Patienten in seinem Handlungsfeld dienen.

Kooperationspartner & Mitgliedschaften

  • HSG
  • IAP
  • DVE
  • ADHS Deutschland
  • QM

Team

Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Björn Altegoer


Ergotherapeut und Inhaber der Praxis Björn Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Miriam Baron


Ergotherapeutin der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Petra Gördes


Sekretariat & Verwaltung der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Sina Heidl


Ergotherapeutin der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Katrin Mangold


Ergotherapeutin der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Nina Treichel


Ergotherapeutin der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

Ricky


Assistenzhund der Praxis Altegoer
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer

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Ergotherapeut/in (w/m/d)

Aktuelles

Von Rücken-Experten geprüft und empfohlen
Das AGR-Gütesiegel macht rückengesunde Produkte erkennbar

Wer sich für ein rückenfreundliches Leben interessiert, ist bei der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. genau richtig: Das AGR-Gütesiegel bietet Verbrauchern eine vertrauensvolle Hilfe – eine Art Kompass – bei der Auswahl von Produkten für ein rückengesundes Leben. Diese Auszeichnung gilt auch unter Experten als kompetent und unabhängig. Zudem wissen Hersteller das Zertifikat der AGR sehr zu schätzen und nutzen es als Qualitätsmerkmal für ihre Kunden. Das AGR-Expertennetzwerk steht den Herstellern beratend zur Seite, wenn es um die Weiterentwicklung von Babytragen, Sportgeräten, Autositzen und Co. geht.

Drei von vier Deutschen leiden mindestens einmal im Leben unter Rückenschmerzen: Obwohl diese in jedem Alter auftreten können, ist es besonders typisch , dass sie ab einem Lebensalter von etwa 30 oder 40 Jahren plötzlich auftreten und innerhalb einiger Tage oder Wochen auch wieder verschwinden. „Das Beste, was Sie tun können, ist weiter Ihrem Alltag nachzugehen und so gut es geht körperlich aktiv zu bleiben”, sagt Rücken-Experte Ulrich Kuhnt, Vorstand des Bundesverbands deutscher Rückenschulen e.V. Noch besser sei es natürlich, bereits im Voraus den Rücken so zu stärken, dass es erst gar nicht zu dem schmerzhaften Erlebnis komme.

Keine Angst vor Rückenschmerzen: Die richtige Auswahl an Hilfsprodukten treffen
Wer sich für Rückengesundheit interessiert oder bereits Rückenschmerzen hat, dem steht ein großer Markt an Rücken-Produkten offen – vom Sportgerät über Einlagen bis hin zu rückengerechten Bürostühlen und Sesseln. „Wegen der Breite des Angebots braucht es dringend einen Wegweiser, einen Kompass”, sagt AGR-Geschäftsführer Detlef Detjen. Nicht jeder könne und müsse sich gleich zum Rückenexperten weiterbilden, um seiner Rückengesundheit etwas Gutes zu tun. Die Aktion Gesunder Rücken e.V. versteht sich als eine Art „Verbraucherzentrale für Rückengesundheit” und werde auch von Ärzten und Therapeuten entsprechend weiterempfohlen. „Wir wollen hier vor allem Mut machen und den Betroffenen zeigen, dass sie nicht allein sind”, sagt Detjen. Denn Rückenschmerzen lassen sich in den meisten Fällen in den Griff bekommen oder zumindest reduzieren. Im Verzeichnis der AGR-Webseite finden sich auch Kontakte zu AGR zertifizierten Fachgeschäften, zu medizinischen Verbänden sowie zu Experten für Ergonomie und Rückengesundheit (weiterführende Links siehe unten).

Den Rücken in allen Lebensbereichen und Altersklassen stärken

Darüber hinaus liefert die AGR das ganze Jahr über auch Tipps zu Produkten, die die Rückengesundheit fördern – vom Schulranzen über Bürostühle, Sofas und Autositze bis hin zu Trainingsgeräten und Schuhen. „Mit unserem Gütesiegel haben wir eine Art Lotsen geschaffen, der die Verbraucher durch den Produktdschungel begleitet”, ergänzt Detjen. Wer Ausschau nach einer neuen Matratze, einem neuen Fahrrad oder Schreibtisch hält und seinem Rücken etwas Gutes tun will, der ist bei der AGR genau richtig. Denn welche Produkte wirklich rückenfreundlich sind, sieht man ihnen oft nicht an: Es sei denn, sie sind mit dem AGR-Gütesiegel versehen. Zertifiziert werden Produkte, die den Rücken und den menschlichen Bewegungsapparat insgesamt optimal unterstützen. Das Spektrum reicht von Büro-, Polster- und Kindermöbeln über Fahrräder und Sportgeräte bis hin zu Staubsaugern und Akkuschraubern sowie vielem mehr. Zudem werden auch Produkte zur rückengesunden Prävention geprüft und zertifiziert.

Prüfkommission besteht aus unabhängigen Ärzten und Therapeuten

Ein unabhängiges Gremium aus Ärzten und Therapeuten von zwei medizinischen Fachverbänden (Forum Gesunder Rücken – besser leben e.V. und Bundesverband deutscher Rückenschulen e.V.) überprüft, ob ein Produkt rückenfreundlich ist. Diese medizinisch multidisziplinäre Vorgehensweise überzeugte auch das Portal „Label-online“ des Bundesverbandes „Die Verbraucherinitiative e.V.“, das das Gütesiegel als „besonders empfehlenswert“ bewertete. Das AGR-Gütesiegel wurde 2022 zudem als EU Gewährleistungsmarke ausgezeichnet, eine internationale Anerkennung der Seriosität und Vertrauenswürdigkeit des AGR-Gütesiegels und des unabhängigen Prüfprozesses.

Das Gütesiegel ist jedoch nicht nur eine wichtige Orientierungshilfe für die Käufer, sondern auch für die Produktwahl von Therapeuten und Ärzten: 71 Prozent der Orthopäden empfehlen bevorzugt Produkte mit AGR-Gütesiegel. Das belegt das Rücken-Konsilium, eine groß angelegte Befragung zum Thema Rückenschmerzen unter rund 1.000 Orthopäden in Deutschland. Da die Experten der Prüfkommission aus medizinischen Fachverbänden stammen, zählt ihr Urteil als fachlich fundierte Empfehlung, die die Spezialisten gerne an ihre Patienten weitergeben. Hinzukommt die Signalwirkung an die Industrie: Hersteller können ihre Produkte aus allen Bereichen des täglichen Lebens und Arbeitens aufwerten und mit dem Gütesiegel ein relevantes Unterscheidungskriterium zur Konkurrenz bieten. Das spornt an und setzt Impulse in ganz unterschiedlichen Branchen.

AGR-Gütesiegel auch von medizinischer Fachwelt und Industrie anerkannt

So sieht Dr. Olaf Heinemann vom Produktmanagement City Reinigung bei Hako in dem Gütesiegel eine „Wertschätzung unseres Bemühens, nicht nur besonders funktionale, sondern eben auch rückengesunde Maschinen herzustellen”. Das Unternehmen versteht sich als Spezialist für Reinigungstechnik, der höchste Anforderungen in der professionellen Gebäude- und Außenreinigung erfüllt. Auch RECARO Automotive setzt bei der Entwicklung von Autositzen auf die Expertise der AGR: „Die Auszeichnung unserer Produkte mit dem AGR-Gütesiegel bestätigt uns darin, nur anatomisch-geformte Produkte zu entwickeln, die wie eine zweite Haut passen und den Rücken vollflächig ab- und unterstützen”, sagt Ulrich J. Severin, Geschäftsführer und VP Europe. Das AGR-Team hat aus seiner Sicht maßgeblich zu wirklich guten und gesunden Autositzen beigetragen und das Bewusstsein in der Gesellschaft geschärft.

Eduard Haider, Inhaber von Haider Bioswing bestätigt: „Dieses Gütesiegel hat für unsere Sitz- und Trainingssysteme einen hohen Stellenwert, weil es von kompetenten Orthopäden, Therapeuten und Ergonomen geprüft und empfohlen wird.” Das Zertifikat basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf fundierten praktischen Erfahrungen. Es sei deshalb „eine Expertise, die unsere Produkte bei den Kunden stark aufwertet.” Zudem betont Haider: „Auch unsere Fachhandelspartner nutzen die vielfältigen Möglichkeiten der Weiterbildung bei der AGR, um ihre Kunden noch besser beraten zu können.” Auch Martin Buchberger, Geschäftsführer von Streetstepper, weiß die externe Instanz der AGR sehr zu schätzen: „Eine objektive Beurteilung wie durch das AGR-Gütesiegel ist für Kunden eine Orientierungshilfe, und für uns als Hersteller eine Bestätigung und zugleich ein hilfreiches Marketinginstrument.” Dieses Urteil gehe deshalb über die subjektiven Rückmeldungen von Therapeuten, Orthopäden und Kunden hinaus.

Impulse für die Produkt-Entwicklung nach ergonomischen Kriterien

Für Karin Ritter, Hebamme, Trage-, Schlaf- und Entwicklungsexpertin bei der Firma Ergobaby Europe, unterstützt das AGR-Gütesiegel außerdem ihr Unternehmen dabei, neue Qualitätsstandards im Markt für rückenfreundliche Babyprodukte zu setzen: „So haben wir zum Beispiel die Anforderungen an eine ergonomische Babywippe mit erarbeitet und stellen sicher, dass die kindliche Anatomie und gesunde Entwicklungsförderung immer mehr Beachtung finden.” Profitiert denn der Käufer von Produkten, die ein AGR-Gütesiegel tragen, tatsächlich in Sachen Gesundheit? „Das ist für mich eine der wichtigsten Fragen, die mir der Hersteller bei der Prüfung beantworten muss”, sagt Martin Vierl, Chefarzt der orthopädischen Rehaklinik Sonnhalde in Donaueschingen und Mitglied der unabhängigen Prüfkommission. Bei solchen Fragen helfen unter anderem wissenschaftliche Studien, die der Hersteller der Kommission entsprechend vorlegt. Denn die Aktion Gesunder Rücken bürgt mit ihrem Gütesiegel für einen Qualitätsanspruch, auf den sich Käufer verlassen können.

Änderungen am Produkt erfordern eine erneute Prüfung

Für Hersteller, die das Gütesiegel verliehen bekommen, geht die Verantwortung weit über die eigentliche Auszeichnung hinaus: Sie schließen einen Nutzungsvertrag ab, der genau festlegt, unter welchen Bedingungen sie das Gütesiegel verwenden dürfen. „Darin ist festgehalten, dass uns sämtliche Änderungen gemeldet und die Produkte dann eventuell erneut geprüft werden müssen”, sagt Vierl. Damit sind beispielsweise Abwandlungen am Produkt oder seiner Ergonomie gemeint sowie veränderte medizinische Erkenntnisse, die womöglich Grundlage für die Prüfung waren.

Neben dem Gütesiegel bietet die AGR Tipps für einen rückenfreundlichen Alltag

Der Service der AGR reicht weit über das Gütesiegel hinaus: Auf der AGR-Website etwa gibt es Checklisten zum Einstellen höhenverstellbarer Schreibtische und Bürostühle ebenso wie Schaubilder mit Detailinfos zum ergonomischen Sitzen im Auto. „Wer viele Stunden am Tag im Auto oder am Schreibtisch verbringt, erhält bei uns konkrete Tipps, wie er für seinen Rücken vorsorgen kann und worauf dabei zu achten ist”, erklärt Detjen. Auch wer sich zuhause entspannen möchte und sich einen Relaxsessel gönnt, sollte auf ergonomische Aspekte wie passende Bemaßungen und die Lordosenstütze achten. „Darüber hinaus haben wir Tipps für die Gartenarbeit wie das ergonomische Halten einer Heckenschere oder Hinweise zur idealen Arbeitshöhe beim Rasentrimmen”, weist Detjen auf das weite thematische Spektrum der Rückengesundheit hin. Auch die Themen Freizeit und Sport kommen nicht zu kurz: So gibt es zahlreiche Hilfestellungen etwa zum Thema rückengerechtes Fahrradfahren – von der Sattelform über die anatomisch passenden Fahrradgriffe bis hin zu einer Checkliste für rückengerechte Stepper-Fahrräder als Alternative zum Fahrrad. Eine Übersicht mit einigen Tipps gibt es unter: www.agr-ev.de/tipps.

“Allianz der Rückengesundheit”: Fachkompetenz unterschiedlicher Berufsgruppen

Grundlage dieser gesammelten Kompetenz für Rückengesundheit bildet die Allianz der  Rückengesundheit. „Denn so vielfältig die Ursachen von Rückenschmerzen sind, so vielseitig sollten auch die Lösungsansätze sein”, sagt Detjen. Deshalb kooperieren verschiedene medizinische Fachverbände und damit auch unterschiedliche Berufsgruppen. Gemeinsam widmen sie sich alle dem Thema „Rückenschmerzen”: vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie über den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen und den Deutschen Turner-Bund bis hin zum Verband für Physiotherapie. Insgesamt besteht diese Allianz aus rund 150.000 Therapeuten und Ärzten. „Ein Experte allein kann gar nicht die richtige Antwort oder Lösung für alle Fragen und Herausforderungen parat haben”, sagt Detjen. Nur gemeinsam lasse sich das Volksleiden in den Griff bekommen. Und genau für diese Expertise steht auch das Gütesiegel: ausgezeichnet rückenfreundlich.

Maßregelvollzug
So sieht der Alltag psychisch kranker Straftäter:innen aus

Wer zum Zeitpunkt einer rechtswidrigen Tat wegen einer psychischen Erkrankung nicht oder nicht vollständig schuldfähig ist, wird nach richterlichem Beschluss im Maßregelvollzug untergebracht. In speziell dafür ausgerichteten Kliniken. "Für uns sind das Patient:innen, die wir intensiv und engmaschig betreuen", sagt Andrea Weirauch, Ergotherapeutin im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) und erklärt: "Die grundlegenden Ziele sind, eine Besserung der Erkrankung zu erreichen, dadurch die Gefährlichkeit herabzusetzen und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und in den ersten Arbeitsmarkt anzubahnen". In vielen Fällen gelingt es durch die multiprofessionelle Zusammenarbeit der beteiligten Fachdisziplinen zu denen auch Ergotherapeut:innen gehören, psychisch erkrankten Menschen die Rückkehr in ein Leben außerhalb der Klinik zu ermöglichen. Manche sind für unbestimmte Zeit im Maßregelvollzug; diesen Menschen gilt es, mithilfe ergotherapeutischer Unterstützung den Alltag und den Umgang mit ihren Emotionen zu erleichtern.

Begehen Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen oder einer starken Intelligenzminderung eine rechtswidrige Tat, werden sie - wenn die Tat im Zusammenhang mit der Erkrankung steht - als "nicht schuldfähig" verurteilt. Ihre Unterbringung findet dann im Maßregelvollzug statt. Auch für Menschen mit einer Suchterkrankung, die im Rauschzustand gewalttätig sind oder wegen Beschaffungskriminalität verurteilt werden, ist der Maßregelvollzug eine Option: Zeigen sie sich im Verfahren therapiebereit, kann bei ihnen der Maßregelvollzug angeordnet werden. Maßregelvollzug bedeutet: Unterbringung in einer von der Außenwelt abgeschotteten psychiatrischen Klinik. Die Ankunft in einer solchen Einrichtung geht mit der Abgabe von Privatsphäre und Selbstbestimmung einher, alles ist geregelt. Und zwar so, dass niemand sich selbst oder andere gefährden kann, sämtliche Sicherungsaspekte berücksichtigt sind und der Ablauf des Klinikalltags möglichst reibungslos klappt. Persönliche Interessen stehen hinter all dem an. Derart massive Einschränkungen und Reglementierungen zu verkraften und sich an alle Vorgaben zu halten, fiele mit Sicherheit den meisten Menschen schwer. "Menschen mit einer psychischen Erkrankung machen die vielen Zwänge in einem derart restriktiven System, das Eingesperrtsein und die daraus entstehenden Emotionen sehr zu schaffen", betont die Ergotherapeutin Andrea Weirauch, was Maßregelvollzug in dieser Hinsicht bedeutet.

Dauernd unter Beobachtung: Einschränkungen der Privatsphäre im Maßregelvollzug
Ab Tag eins der Unterbringung im Maßregelvollzug gehören Ergotherapeut:innen zu den Fachdisziplinen, die Menschen betreuen und begleiten, die wegen ihrer psychischen Erkrankung straffällig wurden. Die Teilnahme an den angebotenen Therapiemöglichkeiten ist verpflichtend, wenn Patient:innen Lockerungen im Alltag für sich erwirken wollen. Was bedeutet Lockerung? "Lockerungen können beispielsweise sein, dass unsere Patient:innen die wöchentliche Maniküre und Pediküre nicht mehr unter Aufsicht, sondern in ihrem Zimmer vornehmen können", verdeutlicht die Ergotherapeutin Weirauch, wie einschränkend das Leben im Maßregelvollzug ist und wie sehr darauf geachtet wird, dass es nicht zu selbst- oder fremdschädigendem Verhalten kommen kann. Die Patient:innen können sich Lockerungen durch ihr regelkonformes Verhalten und die konsequente und regelmäßige Teilnahme an den Therapieangeboten, unter anderem zur Deliktbearbeitung, erarbeiten. Welchen Lockerungen dann tatsächlich zugestimmt wird, hängt grundsätzlich vom Therapiestand ab; Lockerungen sind zum Teil mit dem Gericht oder manchmal auch mit der Staatsanwaltschaft abzustimmen. Sämtliche Mitarbeitende haben auch daher ein sehr genaues Auge auf jeden und jede einzelne Patient:in im Maßregelvollzug. Wer sich immer an die getroffenen Absprachen und Regeln hält, sich dadurch als vertrauenswürdig erweist und seinen Willen beweist, für die eigene Zukunft zu arbeiten, erhält im Gegenzug zunächst leichte Lockerungen. Diese verschaffen vor allem etwas mehr Privatsphäre, etwa beim Rasieren mit dem Nassrasierer oder beim Nägel schneiden mit der Nagelschere.

Ergotherapeut:innen sind Teil des multiprofessionellen Teams im Maßregelvollzug

Im Lauf der ersten ein bis zwei Jahre liegt der Fokus der ergotherapeutischen Intervention auf den Grundlagen der Arbeitsfähigkeit der Patient:innen. Es geht dabei ebenso um die sozialen, emotionalen, elementaren und speziellen Fähigkeiten wie um den Bereich des Selbstbildes. Unter diesem letztgenannten Aspekt sind unter anderem das äußere Erscheinungsbild, das eigene Rollenbild und Selbstständigkeit oder auch die reale Selbsteinschätzung zusammengefasst. An der Verbesserung aller Fähigkeiten arbeitet die Ergotherapeutin Andrea Weirauch mit ihren Patient:innen schwerpunktmäßig in Gruppen. Die Patient:innen haben aber auch immer wieder die Chance, Arbeiten oder Projekte alleine zu machen, um ihre besonderen Stärken herauszufinden und weiter auszuprägen. Die Angebote der Ergotherapeut:innen im Maßregelvollzug sind in der LVR-Klinik in Viersen, in der Andrea Weirauch beschäftigt ist, Arbeiten im Garten oder mit Holz, Papier und Pappe. Beim Arbeiten werden weitere Faktoren und Eigenschaften der Patient:innen sichtbar: Wie kommt der beziehungsweise die Einzelne mit anderen zurecht? Klappt Teamwork, wer gibt den Ton an? Wer traut sich etwas zu und wer traut sich zu fragen, wenn etwas unklar ist? Wer von denen, die handwerklich und kognitiv fit sind schafft es, mit anderen, die noch stark von ihren psychischen Problemen absorbiert sind, partnerschaftlich und motivierend zusammenzuarbeiten? Aus ihren Erkenntnissen leitet Andrea Weirauch ihr künftiges ergotherapeutisches Vorgehen ab. Denn ihre Arbeit im Maßregelvollzug besteht nicht etwa darin, die Patient:innnen handwerklich anzuleiten. Der Arbeitsauftrag von Ergotherapeut:innen ist, die Befähigungen der Patient:innen auf allen Ebenen zu verbessern - sowohl als Vorbereitung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und in Freizeitaktivitäten als auch für den (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben.

Ergotherapeutische Herangehensweise: Zuhören und auf Frustrationstoleranz achten
Außer diesen langfristigen Zielen haben aktuelle Situationen und Anliegen ebenfalls immer einen Platz in der jeweiligen ergotherapeutischen Einheit. "Wir haben es im Maßregelvollzug mit heterogenen Charakteren und ebenso verschiedenartigen Erkrankungen zu tun; auch verhalten sich manche Patient:innen leider dissozial, können sich also nicht in die Gesellschaft einordnen", verdeutlicht Andrea Weirauch einen von außen nur erahnbaren Teil des Alltags in der Klinik. Sie fährt fort: "Es entstehen unterschiedliche Dynamiken, manche boykottieren das System - schlussendlich die einzige Möglichkeit, eine eigene Meinung kundzutun". Das alles ist für sie nachvollziehbar und sie hat immer "ein Ohr" für ihre Patient:innen, die manchmal aufgewühlt in ihre Therapiestunde kommen und daher nicht in der Lage sind, an ihren grundsätzlichen Zielen zu arbeiten. Die Erfahrung, als Mensch mit seinen ganz persönlichen Bedürfnissen wahrgenommen zu werden, reicht manchmal, um die Gemüter abzukühlen. In jedem Fall trägt diese typisch ergotherapeutische Vorgehensweise dazu bei, das Vertrauen der Patient:innen in ihre Ergotherapeutin weiter zu stärken. Für Andrea Weirauch wiederum sind solche Situationen aber auch Anlass, auf die Gefährlichkeit der Patient:innen, die schließlich aus einem bestimmten Grund im Maßregelvollzug sind, zu schauen. Je nach dem, worum es ging, und ob oder wie sich der- oder diejenige selbst beruhigen konnte, wird die Ergotherapeutin dies in die nächste Interventionseinheit einfließen lassen. In jedem Fall wird sie den Vorfall bei der Übergabe an die folgende Fachdisziplin erwähnen. Transparenz und zeitnahe Information aller ist ein zentrales Element bei der Betreuung von Menschen, die wegen ihrer psychischen Erkrankung straffällig wurden und wichtig, um Verbesserungen des Krankheitsbildes und hoffentlich irgendwann auch die Entlassung herbeizuführen.

Das Fazit der Ergotherapeutin Andrea Weirauch: "Das Potenzial der Menschen im Maßregelvollzug darf nicht ungenutzt bleiben. Wir haben es hier mit zum Teil sehr kreativen Menschen zu tun, mit Menschen, die sich interessieren, die bereit sind, sich zu kümmern und die sich Herausforderungen stellen. Ehrlicherweise muss jeder zugeben, dass der Maßregelvollzug eine wahnsinnige Herausforderung darstellt. Wer das geschafft hat, dem gebührt Achtung und Wertschätzung. Und ein Platz in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt".

Informationsmaterial zu den vielfältigen Themen der Ergotherapie gibt es bei den Ergotherapeut:innen vor Ort; Ergotherapeut:innen in Wohnortnähe auf der Homepage des Verbandes unter https://dve.info/service/therapeutensuche

Individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie statt Opioide bei Rückenschmerzen
Individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie statt Opioide bei Rückenschmerzen

Rückenschmerzen sind ein Volksleiden, das in der Mehrzahl der Fälle weder mit Schmerzmitteln noch Operationen dauerhaft in den Griff zu bekommen ist. Zwei jüngst in der Zeitschrift „Lancet“ publizierte Studien zeigen, dass bei akuten Rückenschmerzen Opioid-haltige Schmerzmittel keine stärkere Wirkung haben als Placebo [1] und dass bei chronischen Rückenschmerzen eine individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie [2] wesentlich wirksamer, anhaltender und kostengünstiger ist als eine Standardtherapie.

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden, die Menschen in eine Arztpraxis führen, und sie sind einer der häufigsten Gründe für Krankschreibungen oder Frühverrentung in Deutschland. Rückenschmerzen lassen sich einteilen in akute (unter zwölf Wochen andauernde) oder chronische Beschwerden sowie anhand der Lokalisation in obere Rücken- und Nackenbeschwerden und in untere Rücken- bzw. Kreuzschmerzen. Diagnostisch wird zunächst versucht, konkrete Ursachen zu finden, insbesondere, um ernsthafte Erkrankungen auszuschließen. Frakturen, Entzündungen, Nervenwurzelschäden oder Tumoren müssen immer ausgeschlossen werden, z.B. wenn die Schmerzen ganz plötzlich auftreten, bei einem Sturz oder Unfall oder bei zusätzlichen Symptomen wie Sensibilitätsstörungen (Taubheit oder Kribbeln), Muskelschwäche, Probleme mit der Blasen- oder Darmfunktion sowie Fieber, Schüttelfrost oder Übelkeit/Erbrechen.

Wenn keine Ursache ausgemacht werden kann, wird von unspezifischen Rückenschmerzen gesprochen. Therapeutisch kommen dann Wärme, Schmerzmittel und Physiotherapie in Betracht. Die vorübergehende Gabe von Schmerzmitteln bei akuten unspezifischen Rückenschmerzen ist oft sehr hilfreich; meist reichen hier die klassischen Präparate wie Ibuprofen oder Diclofenac aus. Nicht selten werden bei sehr starken Schmerzen auch Opioid-Analgetika eingesetzt, wobei es hier insgesamt bisher wenige Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit gab.

Die nun publizierte randomisierte, placebokontrollierte OPAL-Studie aus Australien [1] war die erste placebokontrollierte Studie mit einem Opioid ohne zusätzliche Gabe eines weiteren Schmerzmittels bei akuten Schmerzen im unteren Rücken oder Nackenbereich. 347 Erwachsene (≥ 18 Jahren, 49% weiblich), die seit maximal 12 Wochen unter mäßigen bis starken Rücken- und/oder Nackenschmerzen litten, wurden verblindet nach Zufallsprinzip einer Opioid-Behandlung (n=174; Oxycodon-Naloxon, bis zu 20 mg Oxycodon pro Tag oral) oder Placebogruppe (n=173) zugeteilt. Primärer Endpunkt war die Schmerzstärke nach sechs Wochen, gemessen mit einer 10-Punkte-Schmerz-Skala (BPI-PS/„Brief Pain Inventory“). Abschließend konnten in der Opioidgruppe 151 und in der Placebogruppe 159 Personen ausgewertet werden. Der mittlere BPI-PS-Schmerzwert nach sechs Wochen betrug in der Opioidgruppe 2,78 (initial 5,7) gegenüber 2,25 (initial 5,6) in der Placebogruppe (Unterschied nicht signifikant, p=0,051). Unerwünschte Ereignisse traten in den beiden Gruppen nicht signifikant unterschiedlich auf (35% mit Opioid und 30% mit Placebo; p=0,30), jedoch berichteten doppelt so viele Menschen in der Opioidgruppe über eine Verstopfung (7,5% gegenüber 3,5% in der Placebogruppe). Das Autorenteam schlussfolgert, dass Opioide bei akuten, unspezifischen Rückenschmerzen nicht besser wirksam sind als Placebo und daher nicht zu empfehlen sind. Sie fordert daher, vom – zumindest in Australien (wie auch den USA), in Deutschland ist man zumeist etwas vorsichtiger bei der Verschreibung von Opioiden – häufigen Einsatz von Opioiden bei diesen Indikationen abzusehen.

Eine weitere Studie, die „RESTORE-Studie“ [2], ebenfalls aus Australien, untersuchte randomisiert kontrolliert bei chronischen Schmerzen im unteren Rückenbereich die sogenannte kognitive Verhaltenstherapie (CFT) im Hinblick auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. CFT ist ein individualisierter Ansatz, der schmerzbezogene Empfindungen (Angst und „Schmerzüberzeugungen“) sowie Verhaltensweisen ändern soll, wie z.B. Schonhaltung oder Bewegungsvermeidung, die den Schmerz sogar verstärken statt verbessern können. Insgesamt 492 Erwachsene (≥ 18 Jahre, mittleres Alter ca. 47 Jahre, ca. 60% Frauen), die seit über 3 Monaten an unteren Rückenschmerzen mit mäßiggradigen Bewegungseinschränkungen litten, wurden randomisiert zu gleichen Teilen in drei Gruppen eingeteilt. Sie erhielten über einen Zeitraum von 12 Wochen entweder bis zu sieben CFT-Behandlungssitzungen (sowie eine weitere Sitzung nach 26 Wochen; n=164) oder CFT plus Biofeedback (Bewegungssensoren zur Verstärkung der CFT-Effekte; n=163) oder eine Standardbehandlung (Kontrollgruppe n=165; z.B. Physiotherapie, Massage, Chiropraktik, Schmerzmittel, Injektionen oder chirurgische Eingriffe). Der primäre klinische Endpunkt war die Aktivitätseinschränkung nach 13 Wochen, welche anhand des 24-Punkte-Fragebogens RMDQ ermittelt wurde („Roland Morris Disability Questionnaire“; mehr Punkte bedeutet ein schlechteres Ergebnis). Initial betrug der mittlere RMDQ-Score in der CFT-Gruppe 13,3; in der „CFTplus“-Gruppe 14,0 und in der Kontrollgruppe 13,3. Der primäre gesundheitsökonomische Endpunkt wurde mittels sogenannter QALYs („quality-adjusted life years“) erfasst. Im Ergebnis war die kognitive Funktionstherapie wirksamer als die Standardbehandlung; das Biofeedback zeigte dabei keinen Zusatznutzen. In den drei Gruppen betrugen die RMDQ-Scores nach 13 Wochen 7,5 (CFT sowie CFTplus) und 12,1 bei den Kontrollen (mittlere RMDQ-Differenz zur Kontrollgruppe für beide CFT-Gruppen -4,6). Auch nach 52 Wochen war der Effekt noch immer ähnlich gut (RMDQ-Scores 6,7 und 6,1 versus 11,5). Auch wirtschaftlich (QALYs und Fallkosten) schnitten die Interventionen besser ab.

„Beide Studien zeigen interessante Ergebnisse, insbesondere, dass starke Schmerzmittel bei Rückenschmerzen als Standardbehandlung kaum zielführend sind“, kommentiert DGN-Experte Prof. Hans-Christoph Diener, Essen. „In der Mehrzahl der Fälle ist auch die Operation keine dauerhafte Lösung; vor allem, da häufig muskuläre bzw. myofasziale Schmerzkomponenten vorhanden sind. Die Bedeutung der funktionellen Aspekte der Rückengesundheit, d.h. richtige Bewegungen bzw. veränderte Bewegungsmuster anstatt Vermeidungsverhalten und sportliche Aktivitäten im Rahmen von Therapie und Prävention kann daher gar nicht oft genug betont werden.“

[1] Jones CMP, Day RO, Koes BW et al. Opioid analgesia for acute low back pain and neck pain (the OPAL trial): a randomised placebo-controlled trial. Lancet 2023 Jul 22; 402 (10398): 304-312 doi: 10.1016/S0140-6736(23)00404-X. Epub 2023 Jun 28.

[2] Kent P, Haines T, O'Sullivan P et al. Cognitive functional therapy with or without movement sensor biofeedback versus usual care for chronic, disabling low back pain (RESTORE): a randomised, controlled, three-arm, parallel group, phase 3, clinical trial. Lancet 2023 Jun 3; 401 (10391): 1866-1877 doi: 10.1016/S0140-6736(23)00441-5. Epub 2023 May 2.

Trendsport Trailrunning
Verletzungen und Überlastungen im Trendsport Trailrunning

Trailrunning ist beliebter Trendsport geworden, mit Wettkämpfen im Speed Trail (bis 30 km), Marathon-Trail (bis 60 km) und Ultra-Trail (100 km und mehr). Ob Anfänger oder Profi: Verletzungen und Überlastungen bleiben bei dieser schönen, doch auch harten Sportart kaum aus. Welche Strukturen am häufigsten und welche am stärksten betroffen sind, wobei das meiste passiert und welche speziellen Therapie-Ansätze es gibt, darüber referiert Prof. Dr. med. Volker Schöffl (Leitender Arzt Zentrum Interdisziplinäre Sportmedizin, Klinikum Bamberg, GOTS Experte) auf dem 14. Zeulenrodaer Kongress für Orthopädie und Sportorthopädie.

Die wohl häufigste Verletzung im Gelände ist eine Distorsion des Sprunggelenkes. Durch die Verstauchung kann es zur Verletzung der Gelenkkapsel oder der Bänder des Gelenkes kommen. Durch Umknicken und Stürze kommen auch andere akute Verletzungen zustande.

Schöffl: „In Studien zu Überlastungen berichten wiederum 41 Prozent der Sportler beim Trailrunning von Rückenschmerzen, weitere 40 Prozent von Knieschmerzen. Chronische Hüft-, Knie-, Rückenprobleme sind keine Seltenheit.“

Häufige Überlastungen und Verletzungen sind das sogenannte „Läuferknie“ (unspezifischer vorderer Knieschmerz) und das Ileo-tibeale Band-Syndrom. Bei diesem Syndrom kommt es zum Abknicken der Hüfte und zur Beckeninstabilität. Eine Therapie erfolgt zum Beispiel durch PRP (Gabe von thrombozytenreichem Plasma) und Ausgleichtraining nach Videoanalysen.

Ein drittes, sehr häufiges Überlastungssymptom sind Schmerzen in der Fußsohle. Das Hohlgewölbe des Fußes wird beim Trail durch den Plantarmuskel so angespannt, dass eine Plantarfasziitis entstehen kann. Dabei entzündet sich die Sehnenplatte an der Fußunterseite. Krankengymnastik, Massagen, Stoßwelle. Lauftechniktraining (zum Beispiel barfuß) können hier Abhilfe schaffen.

Auch recht häufig ist das Schienbeinkanten-Syndrom. Es wird meist durch eine knöcherne Reizung im vorderen Unterschenkel hervorgerufen oder kann durch eine Gefäßstenose bedingt sein.

Auch extreme akute Verletzungen bis hin zum Tod kommen immer wieder vor. Bei Vorerkrankungen beispielsweise, die sich dann bei extremen Wetterlagen während des Trails bemerkbar machen, bei unzureichendem, falschem Training, durch Kälte, Blitzschlag oder auch durch Wildtiere - je nach Region zum Beispiel Elche, Hirsche, Rentiere, Bären und auch Pumas.

„Insgesamt sind das Training, die Ausrüstung und die Vorbereitung wichtig. Rücken- und Krafttraining, Ausgleich-Trainings gehören genauso dazu, wie Bergablaufkurse, die Wahl der richtigen Schuhe und Ähnliches“, so Volker Schöffl. Bei Letzteren geht es zum Beispiel um die Sprengung, den Winkel im Schuh. Je flacher der Schuh ist, desto mehr Druck lastet auf dem Fuß. Oft führt dies zur Überreizung der Achillessehnen – zur Achillodynie, einer Erkrankung des Sehnengewebes.

Schöffl: „Wenn ich auf die Zugspitze wandere, nehme ich höchstwahrscheinlich Bergschuhe. Wenn ich jedoch dort einen Trailrun mache, sind es spezielle Turnschuhe. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist ein adäquates Training.“ Auch die Pflichtausrüstung, wie Erste-Hilfe-Kit, Rettungsweste, Pfeife und mehr gehört immer dazu.

Neben orthopädischen Dingen haben Trailrunner zusätzlich mit gastrointestinalen Beschwerden zu kämpfen, wie Durchfällen, Magenkrämpfen und mehr. Dass während des Sports jede Stunde bestimmte Nährstoffe zugeführt werden müssen, muss vorher exakt trainiert werden. Genaue Ernährungspläne sind das Wichtigste, um nicht in Energiedefizite zu fallen. Denn auch chronische Mangelernährung, Sportmagersucht oder RED-S sind durchaus Probleme in dieser Sportart, betont der Experte.

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Björn Altegoer
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Fax: 02335/97 06 53
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III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

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    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Praxis für Ergotherapie Björn Altegoer
In der Praxisgemeinschaft Altegoer & Mahlich GbR
Kaiserstraße 113-119
58300 Wetter (Ruhr)

Leitung: Björn Altegoer


Gesellschafter: Björn Altegoer & Gerhard Mahlich


Telefon: 02335/6 84 48 88
Fax: 02335/97 06 53
E-Mail: praxis-altegoer@ergotherapie-wetter.de

Berufsbezeichnung: Ergotherapeut verliehen in Deutschland

Steuer-Nr.: 348/5001/3834


Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92
58317 Schwelm


IK-Nr.: 480 592 460

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
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